Neue DMSG-Broschüre: Krankenversicherungsrecht für Multiple Sklerose – Erkrankte
Neue DMSG-Broschüre: Krankenversicherungsrecht für Multiple Sklerose – Erkrankte
Dienstag 24.08.2021
Welche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen stehen Multiple-Sklerose-Erkrankten zu? Über dieses Thema informiert die neue Rechtsbroschüre der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft.
So kommen Sie zu Ihrem Recht

Multiple Sklerose beeinflusst sämtliche Lebensbereiche – ein ganz zentraler Bereich dabei ist die Gesundheitsversorgung. Der gesetzlichen Krankenversicherung kommt die wesentliche Aufgabe zu, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und den Gesundheitszustand zu verbessern. Sie hat eine bedarfsgerechte und vollwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Der Gesetzesgeber sieht im Sozialgesetzbuch V (SGB V) hierzu eine Vielzahl von Leistungen vor.
13 leicht verständliche Kapitel
Um von Multiple Sklerose betroffenen Menschen einen verständlichen Überblick über die Leistungen des SGB V aufzuzeigen, Ihnen Hilfestellung zu geben und Sie dabei zu unterstützen, die Ihnen zustehenden Leistungen bestmöglich nutzen zu können, hat Rechtsanwältin Kerstin Radtke-Schwenzer im Auftrag der DMSG die Broschüre Krankenversicherungsrecht für MS-Erkrankte erstellt. Die Broschüre vermittelt Ihnen in 13 leicht verständlichen Kapiteln wichtige Informationen und weiterführende Hinweise. Sie enthält zudem praktische Tipps für die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie wichtige Adressen und Ansprechpartner, bei denen Sie weitergehende Informationen und Unterstützung erhalten können. Tipps zur ambulanten und stationären Behandlung hält die Broschüre ebenso bereit, wie die Erklärung zentraler Begriffe und Informationen zur Fahrtkostenübernahme und Arzneimittelversorgung. Einen großen Teil bei der Bewältigung des Alltags für MS-Erkrankte in fortgeschrittenen Stadien spielen die Versorgung mit Heilmitteln, Hilfsmitteln, Haushaltshilfen und die häusliche Krankenpflege, auf diese Punkte geht die Broschüre gesondert ein. Mit dem sich entspannenden Pandemieverlauf stellt sich auch für Menschen mit MS die Frage, wie die Krankheit den Versicherungsstatus im Ausland beeinflusst. Tipps und Hinweise zur Vorgehensweise finden Sie in der zweiten Hälfte der Broschüre, ebenso wie krankenversicherungsrechtliche Hinweise zum Bezug von Krankengeld. Eine Vielzahl von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen muss zunächst beantragt und genehmigt werden. Wie im Falle einer Ablehnung vorzugehen ist, wird im letzten Kapitel der Broschüre Krankenversicherungsrecht für MS-Erkrankte erläutert. Hinweis: Die aufgrund der Pandemie geänderten gesetzlichen Regelungen sind wegen ihrer nur zeitlich befristeten Gültigkeit nicht Bestandteil der Broschüre. An einigen Stellen finden Sie aber Hinweise auf die Sondersituation.
So erhalten Sie die Broschüre
Eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte juristische oder anwaltliche Beratung kann und soll die Broschüre nicht ersetzen. Die Beratenden in den Geschäfts- und Beratungsstellen der 16 Landesverbände der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Seite.
Die Broschüre können Sie bei den DMSG-Landesverbänden oder im Online-Shop unter www.dmsg.de/shop in Printform bestellen.
Autorin Kerstin Radtke-Schwenzer ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Medizinrecht. Seit 2017 ist sie bei der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e. V. im Referat Gesundheits- und Sozialpolitik tätig. Für die Übernahme der Layout- und Druckkosten geht ein Dank an die Firmen Biogen, Janssen Neuroscience, Merck, Novartis, Roche, SanofiGenzyme und Teva.
Quelle: DMSG-Bundesverband – 24.08.2021
Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. – 24.08.2021